Eine glückliche Frau installiert ein Balkonkraftwerk an ihrem Balkon

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Erfahren Sie hier alles, was Sie als Strom-Einspeiser wissen müssen. Von umfassenden Informationen über benötigte Formulare bis hin zu direkten Ansprechpartnern bieten wir Ihnen Hilfestellungen für Ihren Einstieg in die Einspeisung. Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite, damit Sie effizient in die Strom-Einspeisung starten können.

Allgemeine Anfragen:
E-Mail: anmeldung-eigenerzeugungsanlagen@mfn.de

Photovoltaikanlagen:
Krzysztof Mazur
Tel.: 0931 36 17 63
E-Mail: krzysztof.mazur@mfn.de

Bernd Schmitt
Tel.: 0931 36 10 30
E-Mail: bernd.schmitt2@mfn.de

BHKW's:
Klaus Withelm
Tel.: 0931 36 13 06
E-Mail: klaus.withelm@mfn.de

Sie wollen Einspeiser werden?

Mikro-PV-Anlagen / Balkonkraftwerke

Für Balkonkraftwerken bis max. 800 W (Wechselrichterleistung) / 2.000 W (Modulleistung) ist keine Anmeldung bei uns nötig.
Sie müssen lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister vornehmen. Hier die Registrierungshilfe dazu.
Sollte ein Zählerwechsel erforderlich sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Reservierungsverfahren EEG-Anlagen kleiner MW

Hier können Sie das gesamte Dokument einsehen und herunter laden.

Übersicht

Vorphase

Entwurfsphase

Härtefall-Option

Hinweise

Reservierungsverfahren EEG-Anlagen größer MW

Hier können Sie das gesamte Dokument einsehen und herunter laden.

Vorprüfung (optional)

Vorphase Seite 1/2

Vorphase Seite 2/2

Entwurfsphase I

Entwurfsphase II

Option bei Verzögerung

Inkrafttreten

Hinweise

Schritt für Schritt zur neuen EEG-Anlage

Schritt 1: Anmeldung

Der erste Schritt zum Netzanschluss Ihrer Erzeugungsanlage ist die Anmeldung bei uns. Die Anmeldung muss vor der Errichtung erfolgen und alle wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben beinhalten, insbesondere natürlich die Daten der Erzeugungsanlage selbst. Wir empfehlen Ihnen, sich dafür an eine bei uns eingetragene Elektroinstallationsfirma (PDF, 53 KB) zu wenden. Diese wird die Anmeldung übernehmen oder Sie dabei unterstützen.

Die Anmeldung muss prinzipiell schriftlich erfolgen.

Folgenden Möglichkeiten bestehen, uns die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt zukommen zu lassen:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Formular VBEW-Arbeitsblatt Messkonzept für Erzeugungsanlagen (PDF, 703 KB)
  • Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) ab Netzanschluss, inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtung.
  • Lageplan mit Bezeichnung und Grenzen des Grundstücks sowie Kenntlichmachung des Aufstellungsorts der Erzeugungsanlage.
  • Technische Datenblätter des Herstellers zu den Erzeugungseinheiten (Wechselrichter, Speicher,...).

Zusätzlich für Erzeugungsanlagen bis 135 kW:

Zusätzlich für Erzeugungsanlagen größer 135 kW:

Schritt 2: Prüfung

Sobald alle Unterlagen vorliegen, werden wir die Anschlussmöglichkeit an den bestehenden Netzanschluss prüfen. Dabei werden die Netzverhältnisse, die Leistung, die Betriebsweise und zu erwartende Netzrückwirkungen betrachtet.

Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer „Netztechnischen Stellungnahme“ schriftlich mitgeteilt.

Ist der bestehende Netzanschluss nicht geeignet, wird ihnen der technisch und gesamtwirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt mitgeteilt. Dieser berücksichtigt ggfs. einen vorherigen Netzausbau.

Schritt 3: Errichtung und Inbetriebnahme

Ist die Anlage fertig installiert, muss uns dies Ihre Installationsfirma mit dem Formular Inbetriebsetzungsauftrag Strom (PDF, 34 KB) melden.

Hinweis: Sollte diese Firma nicht in unser Installateurverzeichnis (PDF, 53 KB) eingetragen sein, benötigen wir eine Kopie des Installateur-Ausweises an die messstellenbetrieb-strom@mfn.de .

Nachdem der Inbetriebsetzungsauftrag und der Installateur-Ausweis bei uns eingegangen sind, muss Ihre Installationsfirma mit unseren Ansprechpartnern für Installateure Strom und Stromzähler einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, damit wir die Installation prüfen und anschließend den Zähler setzen können.
Hinweis: Wir können aus logistischen Gründen keine Termine koordinieren.

Haben wir bei der Prüfung der Anlage festgestellt, dass alle Fachvorschriften eingehalten und die Informationen und Schaltbilder beachtet wurden, bauen wir als Ihr Messstellenbetreiber den Zähler ein und nehmen die Anlage in Betrieb.

Schritt 4: Registrierung im Marktstammdatenregister

Um die gesetzliche Vergütung zu erhalten, müssen Sie Ihre EEG-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) unter www.marktstammdatenregistger.de registrieren. Damit Sie vom ersten Tag der Inbetriebnahme an die Einspeisevergütung erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats ab der Inbetriebnahme registrieren.

Antworten der Bundesnetzagentur auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Hilfe zum MaStR unter den FAQ's .

Sollte Ihre Anlage vor der Installation der Messeinrichtung fertig gestellt worden sein, brauchen wir einen Beleg für die Einhaltung der EEG-Vorgaben, z.B. in Form des Fomulars Zeugennachweis Inbetriebnahmezeitpunkt einer PV-Anlage (PDF, 19 KB) . Damit bekommen Sie rückwirkend den Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Fertigstellung gütig war.

Um Ihnen die Vergütung auszahlen zu können, bitten wir Sie außerdem, uns mit dem Formular Erklärung Umsatzsteuer (PDF, 277 KB) Ihre Bank- und Steuerdaten mitzuteilen.

Sie können uns die Unterlagen wieder folgendermaßen zukommen lassen:

Sie sind bereits Einspeiser?

Zählerstand und Abrechnung

Wenn Sie Einspeiser ohne Leistungsmessung sind, erhalten Sie von uns gegen Ende des Jahres eine Ablesekarte für Ihren Zählerstand. Damit werden wir Ihre Abrechnung durchführen. Den Zählerstand übermittelt Sie uns am besten über das Online-Portal 2 der Zählerstandserfassung. Anderenfalls nutzen Sie einen der auf der Ablesekarte aufgedruckten Wege.

Sie können Ihren Zählerstand auch ohne Ablesekarte selbstständig in des Online-Portal 2 der Zählerstandserfassung eintragen.

Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 EEG sind Sie verpflichtet, uns die Daten bis spätestens 28.02. des Folgejahres mit Stichtag 31.12. zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls müssen wir die Zählerstände rechnerisch ermitteln.

Änderung Ihrer Stammdaten

Sie betreiben eine Photovoltaik- oder eine andere Stromerzeugungsanlage und wollen uns mitteilen, dass sich Ihre Bankdaten oder Ihr Name geändert haben?

Oder Sie wollen zum nächsten Jahr die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Anlage ändern? Hier ist eine Meldung bis zum 30.11. des Vorjahres zwingend notwendig.

Dann schicken Sie uns das nachfolgende Formular Mitteilung Stammdatenänderung (PDF, 286 KB) ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Änderung Ihres Einspeisevertrags

Eine Photovoltaik- oder eine andere Stromerzeugungsanlage soll verkauft, vererbt, verschenkt oder verpachtet werden? Der Einspeisevertrag soll daher auf einen neuen oder weiteren Vertragspartner übergeleitet werden?

Dann bitten wir Sie, das Formular Antrag auf Vertragsüberleitung oder -verlängerung (PDF, 287 KB) vollständig ausgefüllt und im Original an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden. Es ist zwingend erforderlich, dass sowohl der bisherige als auch der neue Vertragspartner unterschreiben.

Bei Erbschaftsangelegenheiten überprüfen wir stets, wem erbrechtlich die Einspeisevergütung zusteht. Hierfür benötigen wir einen Nachweis der Erbenstellung (bspw. eine des Kopie des Erbscheins). Das Antragsformular ist in diesem Fall von sämtlichen berechtigen Erben anstelle des ursprünglichen Vertragspartners zu unterzeichnen.

Nachdem Sie die Bestätigung der Vertragsüberleitung von uns erhalten haben, bitten wir Sie, uns den Zählerstand zum Zeitpunkt der Überleitung an eeganlage@mfn.de mitzuteilen.

Den Überleitungszeitpunkt teilen wir Ihnen im Bestätigungsschreiben mit. Dieser wird stets einen Monat nach Eingang der vollständigen Originalunterlagen bei uns sein. Eine rückwirkende Vertragsüberleitung können wir leider nicht durchführen.

Wenn die Vergütung nach 20 Jahren endet...

... zeigen wir Ihnen hier grundsätzliche Überlegungen zum Weiterbetrieb Ihrer Anlage auf.

Keine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 StromStG

Die MFN betreibt ein Stromnetz, dass nicht ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Daher ist Strom aus erneuerbaren Energieträgern nicht von der Stromsteuer befreit.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Rückmeldungen zu Umlagen

Wir möchten Sie beim Beantragen reduzierter Umlagen unterstützen.

Bitte nutzen Sie hierzu unsere "Rückmeldungen zu Umlagen". Sollten Sie eine begrenzte KWKG- und Offshore-Netzumlage bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen nach § 27a KWKG oder bei Stromspeichern nach § 27b KWKG in Anspruch nehmen wollen, so treten Sie bitte direkt mit uns in Kontakt, um eine individuelle Lösung zur Rückmeldung und Abrechnung zu finden.

Rückmeldung für Umlagen 2024 (PDF, 47 KB)

Rückmeldung für Umlagen 2024 - Schienenbahnen (PDF, 62 KB)

Rückmeldung für Umlagen 2023 (PDF, 47 KB)

Rückmeldung für Umlagen 2023 - Schienenbahnen (PDF, 62 KB)

Marktprozesse für Einspeisestellen

Am 29.10.2012 hat die Bundesnetzagentur durch den Beschluss BK6-12-153 die Marktprozesse für Einspeisestellen beschlossen.

Diese Marktprozesse beziehen sich auf § 29 Abs. 1 EnWG, § 61 Abs. 1b Nr. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und § 27 Abs. 1 Nr. 5, 11, 19, 20 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).

Die Geschäftsprozesse basieren auf den bereits im Markt etablierten Geschäftsprozessen für die Belieferung von Entnahmekunden. Sie treffen nur dort spezielle abweichende Vorgaben, wo dies im Hinblick auf die Besonderheiten der Erzeugungsanlagen erforderlich ist und erklären im Übrigen die Marktregeln der Festlegung BK6-06-009 („GPKE“) für entsprechend anwendbar.