Kriterien für einen 2. Hausanschluss

Können auf einem Grundstück mehrere elektrische Netzanschlüsse errichtet werde?

Ja, jede selbstständige wirtschaftliche Einheit hat Anspruch auf einen eigenen elektrischen Netzanschluss. Auf einem Grundstück können sich mehrere selbstständige wirtschaftliche Einheiten befinden.

Im Januar 2023 hat VDE FNN „Hinweise für die Errichtung von mehreren Netzanschlüssen am Niederspannungsnetz in einem Gebäude und auf einem Grundstück“ veröffentlicht (nachfolgend nur noch: VDE-FNN-Hinweise). Damit werden die technischen Anforderungen festgelegt, die bei Errichtung mehrerer elektrischer NA auf einem Grundstück bzw. für eine wirtschaftliche Einheit einzuhalten sind, um einen sicheren Betrieb mehrerer Netzanschlüsse in einem Gebäude sowie in räumlicher Nähe auf einem Grundstück zu gewährleisten.

Zur Vermeidung von Unfällen müssen die Regeln der Technik strikt eingehalten werden. Die Mainfranken Netze GmbH ist als zuständiger Netzbetreiber nur für die ordnungsgemäße Errichtung der Netzanschlüsse zuständig. Die Einhaltung der Regeln der Technik für die nachgeschaltete Anlage liegt immer in der Verantwortung des Anschlussnehmers.

Wie wird eine selbstständige wirtschaftliche Einheit definiert?

Eine wirtschaftliche Einheit entsteht, wenn mehrere Wirtschaftsgüter zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Zweck zusammengefasst werden.

Eine selbstständige wirtschaftliche Einheit kann:

  • aus einem Grundstück und einem darauf befindlichen Gebäude/einer baulichen Anlage oder
  • aus mehreren rechtlich selbstständigen Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauart und/oder unterschiedlicher Nutzung bestehen, wenn sie zu einem einheitlichen Zweck zusammengefasst sind, der sich äußerlich in einer entsprechenden einheitlichen Ausgestaltung niederschlägt (z. B. landwirtschaftlicher Betrieb).

Auf einem Grundstück können sich mehrere selbstständige Einheiten befinden, wenn sie nicht zu einem einheitlichen Zweck zusammengefasst sind. Ein Supermarkt und eine separate Ladeinrichtung können getrennte wirtschaftliche Einheiten darstellen, wenn sie nicht von der gleichen juristischen Person betrieben werden.

Ein wichtiger Aspekt für eine eigenständige wirtschaftliche Einheit ist die Eigenschaft, dass diese auch separat veräußert werden kann, ohne ihre Eigenständigkeit zu verlieren.

Jede als solche anerkannte wirtschaftliche Einheit hat Anspruch auf einen eigenen elektrischen Netzanschluss.

Welche Kriterien gelten für die Genehmigung eines zweiten Netzanschlusses?

Für die zügige Umsetzung der Energiewende werden unter besonderen Umständen maximal zwei Netzanschlüsse für eine wirtschaftliche Einheit zugelassen. Dabei handelt es sich vornehmlich um Ausnahmesituationen in Bestandsanlagen, bei denen die Stromversorgung für zusätzliche Ladeeinrichtungen und Wärmepumpen nur unzumutbar aufwendig realisierbar und auch eine Leistungserhöhung oder Verstärkung des Netzanschlusses nicht zielführend ist.

Die Mainfranken Netze GmbH (MFN) folgt den VDE-FNN-Hinweisen und ergänzt diese um Regeln und Kriterien, damit auch die praktische Umsetzung definiert wird.

Sie finden die Regeln und Kriterien hier und nochmal im Downloadbereich.

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine wirtschaftliche Einheit kein genereller Anspruch auf einen zweiten Netzanschluss besteht.

An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an Ihre Elektroinstallationsfirma oder natürlich auch an unsere Mitarbeiter im Netzanschlussbüro wenden.