Wir möchten Sie beim Beantragen reduzierter Umlagen unterstützen.
Bitte nutzen Sie hierzu unsere "Rückmeldungen zu Umlagen". Sollten Sie eine begrenzte KWKG- und Offshore-Netzumlage bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen nach § 27a KWKG oder bei Stromspeichern nach § 27b KWKG in Anspruch nehmen wollen, so treten Sie bitte direkt mit uns in Kontakt, um eine individuelle Lösung zur Rückmeldung und Abrechnung zu finden.