Art des Profilverfahrens:
synthetisch
Grundlage der synthetischen Lastprofile:
TU München Version 2005
Ausprägung der synthetischen Lastprofile:
Die Mainfranken Netze GmbH ändert die Standardlastprofilausprägung zum 01.10.2013 auf die 04er - Ausprägung aufgrund der neuen Standards gemäß Leitfaden "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas"
Grenze zwischen SLP und RLM:
Entsprechend § 29 Absatz 2 GasNZV haben Netzbetreiber für die Abwicklung der Gaslieferungen an Letztverbraucher bis zu einer maximalen Ausspeiseleistung von 500 kW und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Mio kWh vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) anzuwenden.
Nach § 29 Abs.(2) Satz 1 GasNZV können Netzbetreiber Lastprofile auch für Letztverbraucher mit höheren maximalen Ausspeiseleistungen oder höheren jährlichen Ausspeisungen festlegen.
Die Mainfranken Netze GmbH macht hiervon Gebrauch und hebt die Grenze der max. Ausspeiseleistung für alle Letztverbraucher von 500 kW auf 1.000 kW an. Das bedeutet, dass generell erst ab einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Mio kWh und einer Ausspeiseleistung größer 1.000 kW eine registrierende Leistungsmessung eingebaut wird.
Gruppenspezifische Änderung der Grenzwerte:
Höhere oder niedrigere Grenzwerte kann der Netzbetreiber auch lediglich für einzelne Gruppen von Letztverbrauchern festlegen (siehe § 29 Absatz 2 GasNZV). Innerhalb einer solchen Standardlastprofilgruppe sind die Grenzwerte jedoch einheitlich auf alle Letztverbraucher anzuwenden. Für folgende Gruppen von Letztverbrauchern wurden gesonderte Grenzen für die Anwendung der Standardlastprofile festgelegt:
- Ifd. Nr.: 1
- Gruppe: Erdgastankstellen (Wäscherei-Profil)
- Max. Ausspeiseleistung: 1.000 kW
- Max. Ausspeisemenge: 7 Mio kWh/a